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Folge 26: Was darf der Nachbar und was nicht?

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HAUSFREUNDE

In dieser Folge von HAUSFREUNDE geht es um die lieben Nachbarn. Die Landesbauverordnungen regeln, wie groß das Gartenhäuschen sein darf, wie und welcher Art der Zaun. Manche Kommunen regeln das auch individuell. Auch welche Pflanzen – insbesondere Bäume - gepflanzt werden dürfen, ist regional verschieden. Hochwachsende Pflanzen, Hecken, Bäume müssen einen gewissen Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Der Hintergrund ist ganz klar. Ein großer Baum nimmt dem Nachbarn Licht und Sonne – das ist eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung. Man hat Anspruch darauf, dass der Baum entfernt oder zurückgeschnitten wird. Gut zu wissen: Ansprüche aus Emissionsstörungen verjähren nicht. Ein Baum verliert viel Laub im Herbst. Das landet nicht alles auf dem eigenen Grundstück. Dann hat der Nachbar Anspruch, dass das Laub beseitigt wird, oder ich lasse es vom Gärtner beseitigen und der Nachbar zahlt. Das Obst am Baum gehört allerdings dem Baumbesitzer– nur Fallobst darf man als Nachbar „ernten“, wenn die Äste auf das eigene Grundstück herüberragen.
Wenn es um Lärm geht, gibt es einige wenige Regeln: Motorbetriebene Gartengeräte dürfen nur zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends betrieben werden. Extra-laute Geräte – wie Laubbläser nur von 10 bis 13 und 15 bis 17 Uhr. Eine allgemeine Mittagsruhe sieht das Gesetz nicht vor.
Die klassische Lärm- und Geruchsbelästigung dürfte der Grillabend sein. Wie oft ist es erlaubt, im Garten zu grillen? Da gibt es keine exakten Regeln. Es hängt davon ab, wie sehr ich den Nachbar beeinträchtige. Wie laut, wie viel Rauchentwicklung und wie nah an Nachbars Terrasse. Bei allen Problemen gilt: Mit dem Nachbarn reden. Und zwar nicht dann, wenn man gerade in Rage ist, sondern eine Nacht drüber schlafen. Ein Tipp, wenn es um Lärmbelästigung geht: Lärmprotokoll anfertigen. Wann und wie lange ist es zu laut. Dann hat man etwas in der Hand, wenn man das Problem bespricht. Haustiere sind häufig ein Problem. Was da zu beachten ist: Hier kommt es wieder auf die individuelle Lärm- und Geruchsbelästigung an – und auf´s Tierwohl. Grundsätzlich kann mir der Nachbar das Halten von Haustieren nicht verbieten. Hühnerhaltung und Bienenzucht ist selbst in der Stadt immer beliebter. Grundsätzlich ist das gestattet. Wie viele Hühner richtet sich nach der Größe des Grundstücks – in der Stadt bitte keinen Hahn! Dass die Katze vom Nachbarn mein Grundstück besucht, muss ich hinnehmen. Wenn das Tier aber meine Jungpflanzen zerstört (Schaden anrichtet) – dann kann ich vom Nachbarn verlangen, dass er das Tier mit einem geeigneten Zaun von meinem Grundstück fernhält.

Mehr Infos unter: haus.de

E-Mail: hausfreunde@haus.de

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Wenn es um Lärm geht, gibt es einige wenige Regeln: Motorbetriebene Gartengeräte dürfen nur zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends betrieben werden. Extra-laute Geräte – wie Laubbläser nur von 10 bis 13 und 15 bis 17 Uhr. Eine allgemeine Mittagsruhe sieht das Gesetz nicht vor.
Die klassische Lärm- und Geruchsbelästigung dürfte der Grillabend sein. Wie oft ist es erlaubt, im Garten zu grillen? Da gibt es keine exakten Regeln. Es hängt davon ab, wie sehr ich den Nachbar beeinträchtige. Wie laut, wie viel Rauchentwicklung und wie nah an Nachbars Terrasse. Bei allen Problemen gilt: Mit dem Nachbarn reden. Und zwar nicht dann, wenn man gerade in Rage ist, sondern eine Nacht drüber schlafen. Ein Tipp, wenn es um Lärmbelästigung geht: Lärmprotokoll anfertigen. Wann und wie lange ist es zu laut. Dann hat man etwas in der Hand, wenn man das Problem bespricht. Haustiere sind häufig ein Problem. Was da zu beachten ist: Hier kommt es wieder auf die individuelle Lärm- und Geruchsbelästigung an – und auf´s Tierwohl. Grundsätzlich kann mir der Nachbar das Halten von Haustieren nicht verbieten. Hühnerhaltung und Bienenzucht ist selbst in der Stadt immer beliebter. Grundsätzlich ist das gestattet. Wie viele Hühner richtet sich nach der Größe des Grundstücks – in der Stadt bitte keinen Hahn! Dass die Katze vom Nachbarn mein Grundstück besucht, muss ich hinnehmen. Wenn das Tier aber meine Jungpflanzen zerstört (Schaden anrichtet) – dann kann ich vom Nachbarn verlangen, dass er das Tier mit einem geeigneten Zaun von meinem Grundstück fernhält.

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