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#292: Wie die KI-Verordnung das Presserecht verändert

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F.A.Z. Einspruch

Um die KI-Verordnung der EU ist lange gerungen worden. Professor Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle Medienrecht der TH Köln, erklärt uns, welche Vorgaben zum Einsatz künstlicher Intelligenz aus Brüssel zu erwarten sind und wie sich das deutsche Presse- und Urheberrecht infolgedessen verändern wird. Dabei besprechen wir auch konkrete Beispiele zum Einsatz von KI aus dem journalistischen Alltag.

Anschließend werfen wir einen Blick nach Karlsruhe: Dort hat das Bundesverfassungsgericht einen Antrag der „PARTEI“ und eine Verfassungsbeschwerde ihres Vorsitzenden Martin Sonneborn gegen die deutsche Zustimmung zur Änderung des EU-Direktwahlakts zurückgewiesen. Beide hatten sich dagegen gewandt, dass ab der Europawahl 2029 voraussichtlich wieder eine Sperrklausel im deutschen Europawahlgesetz gelten soll. Der Rechtsstreit hat eine lange Vorgeschichte.

„Gerechtes Urteil“ ist diese Woche ein Beschluss des Verwaltungsgerichts München. Die Richter entschieden darüber, ob die TU München einen Bewerber für einen Masterstudiengang abweisen darf, weil er nach Überzeugung der Prüfer ein Essay mit KI-Einsatz geschrieben hatte.

Außerdem in der Sendung: Ein Aufruf an alle Hörer, zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes einen Gastbeitrag auf F.A.Z. Einspruch zu verfassen. Haben Sie eine Lieblingsverfassungsnorm? Beschäftigt Sie eine Reform des Grundgesetzes? Oder interessiert Sie die Entstehungsgeschichte der Verfassung? Dann schicken Sie Ihren Beitrag (10.000 Zeichen) bis zum 10. April an einspruchpodcast@faz.de! Alle Einsender erhalten F.A.Z. Einspruch für drei Monate kostenlos.

F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch

Feedback zum Podcast bitte unter: einspruchpodcast@faz.de

https://www.faz.net/einspruch/das-groesste-ki-risiko-19089786.html

https://www.faz.net/einspruch/wie-vertrauensschutz-die-ki-regulierung-praegen-kann-19355236.html

https://www.faz.net/einspruch/programm-zur-produktregulierung-orientierung-an-delors-werten-19428562.html

Themen der Sendung:

00:02:53 Interview mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann zur KI-Verordnung

00:35:44 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sperrklausel bei der Europawahl

00:53:26 Gerechtes Urteil: Das VG München zum KI-Einsatz bei einer Studienplatzbewerbung

01:04:33 Hinweis zum Grundgesetzwettbewerb von F.A.Z. Einspruch

Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER

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Anschließend werfen wir einen Blick nach Karlsruhe: Dort hat das Bundesverfassungsgericht einen Antrag der „PARTEI“ und eine Verfassungsbeschwerde ihres Vorsitzenden Martin Sonneborn gegen die deutsche Zustimmung zur Änderung des EU-Direktwahlakts zurückgewiesen. Beide hatten sich dagegen gewandt, dass ab der Europawahl 2029 voraussichtlich wieder eine Sperrklausel im deutschen Europawahlgesetz gelten soll. Der Rechtsstreit hat eine lange Vorgeschichte.

„Gerechtes Urteil“ ist diese Woche ein Beschluss des Verwaltungsgerichts München. Die Richter entschieden darüber, ob die TU München einen Bewerber für einen Masterstudiengang abweisen darf, weil er nach Überzeugung der Prüfer ein Essay mit KI-Einsatz geschrieben hatte.

Außerdem in der Sendung: Ein Aufruf an alle Hörer, zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes einen Gastbeitrag auf F.A.Z. Einspruch zu verfassen. Haben Sie eine Lieblingsverfassungsnorm? Beschäftigt Sie eine Reform des Grundgesetzes? Oder interessiert Sie die Entstehungsgeschichte der Verfassung? Dann schicken Sie Ihren Beitrag (10.000 Zeichen) bis zum 10. April an einspruchpodcast@faz.de! Alle Einsender erhalten F.A.Z. Einspruch für drei Monate kostenlos.

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00:35:44 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sperrklausel bei der Europawahl

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