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NG#34: Selbstbestimmt? Reproduktion, Familienplanung und Sexualität

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Kathrin Vogler im Gespräch mit Dr. Christiane Tennhardt, von der Ärzt:innenvereinigung Doctors for Choice Germany e.V.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland noch immer rechtswidrig. Eine Strafe kann jedoch unter vorgegebenen Bedingungen umgangen werden. Dr. Christiane Tennhardt, von der Ärzt:innenvereinigung Doctors for Choice Germany e.V., findet: "Deutschland ist – im Vergleich zu anderen Ländern – rückständig, restriktiv und frauenfeindlich was die vielen Hürden zum Schwangerschaftsabruch angeht.“

Einen ersten Erfolg konnten die Gegner:innen der derzeitigen Regelung im letzten Jahr verzeichnen. Das umstrittene Werbe- bzw. Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche wurde durch den Bundestag abgeschafft. "Trotz dieses Erfolges bleibt noch viel zu tun. Es kann nur ein erster Schritt sein, weitere müssen folgen", stellt Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der LINKEN im Deutschen Bundestag, klar. Welche das genau sind, will sie im Gespräch mit Frau Dr. Tennhardt in einer Online-Sprechstunde, am 13. März, anlässlich des internationalen Frauentags, klären. Gemeinsam diskutieren sie mit interessierten Teilnehmer:innen unter dem Titel "Nachgefragt: Selbstbestimmt? Reproduktion, Familienplanung und Sexualität".

Laut §218 Strafgesetzbuch (StGB) ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland noch immer rechtswidrig. Eine Strafe kann in den ersten 12 Wochen umgangen werden, wenn die Schwangere eine Beratung aufsucht und eine dreitägige Wartefrist bis zum Eingriff einhält. Die Beratung soll laut Schwangerschaftskonfliktgesetz zwar ergebnisoffen sein, aber gleichzeitig dem „Schutz des ungeborenen Lebens“ dienen soll. Ein Widerspruch in sich. Straflos bleibt ein Abbruch ebenfalls, wenn eine Bestätigung einer medizinischen Indikation (körperliche und seelische Beeinträchtigung) oder kriminologischen Indikation (Vergewaltigung) vorliegt. Mittlerweile soll eine jüngst berufene "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" prüfen, ob eine Regulung für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs gefunden werden kann. Ein Hoffnungsschimmer?

//shownotes

Das Gespräch fand am Montag, 13. März 2023, von 19 bis 20.00 Uhr, live auf der Facebookseite www.facebook.com/kathrin.vogler statt. Die Aufzeichnung gibt es im Nachgang als Audio-Podcast bei Spotify und Apple- und Google-Podcasts. Die Links zu den Kanälen finden sich unter: www.kathrin-vogler.de/themen/sprechstunde/

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Kathrin Vogler im Gespräch mit Dr. Christiane Tennhardt, von der Ärzt:innenvereinigung Doctors for Choice Germany e.V.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland noch immer rechtswidrig. Eine Strafe kann jedoch unter vorgegebenen Bedingungen umgangen werden. Dr. Christiane Tennhardt, von der Ärzt:innenvereinigung Doctors for Choice Germany e.V., findet: "Deutschland ist – im Vergleich zu anderen Ländern – rückständig, restriktiv und frauenfeindlich was die vielen Hürden zum Schwangerschaftsabruch angeht.“

Einen ersten Erfolg konnten die Gegner:innen der derzeitigen Regelung im letzten Jahr verzeichnen. Das umstrittene Werbe- bzw. Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche wurde durch den Bundestag abgeschafft. "Trotz dieses Erfolges bleibt noch viel zu tun. Es kann nur ein erster Schritt sein, weitere müssen folgen", stellt Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der LINKEN im Deutschen Bundestag, klar. Welche das genau sind, will sie im Gespräch mit Frau Dr. Tennhardt in einer Online-Sprechstunde, am 13. März, anlässlich des internationalen Frauentags, klären. Gemeinsam diskutieren sie mit interessierten Teilnehmer:innen unter dem Titel "Nachgefragt: Selbstbestimmt? Reproduktion, Familienplanung und Sexualität".

Laut §218 Strafgesetzbuch (StGB) ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland noch immer rechtswidrig. Eine Strafe kann in den ersten 12 Wochen umgangen werden, wenn die Schwangere eine Beratung aufsucht und eine dreitägige Wartefrist bis zum Eingriff einhält. Die Beratung soll laut Schwangerschaftskonfliktgesetz zwar ergebnisoffen sein, aber gleichzeitig dem „Schutz des ungeborenen Lebens“ dienen soll. Ein Widerspruch in sich. Straflos bleibt ein Abbruch ebenfalls, wenn eine Bestätigung einer medizinischen Indikation (körperliche und seelische Beeinträchtigung) oder kriminologischen Indikation (Vergewaltigung) vorliegt. Mittlerweile soll eine jüngst berufene "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" prüfen, ob eine Regulung für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs gefunden werden kann. Ein Hoffnungsschimmer?

//shownotes

Das Gespräch fand am Montag, 13. März 2023, von 19 bis 20.00 Uhr, live auf der Facebookseite www.facebook.com/kathrin.vogler statt. Die Aufzeichnung gibt es im Nachgang als Audio-Podcast bei Spotify und Apple- und Google-Podcasts. Die Links zu den Kanälen finden sich unter: www.kathrin-vogler.de/themen/sprechstunde/

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