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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

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Mit dem Modellprojekt „Begleitetes Fahren ab 17“ wurde 2004 in Niedersachsen der Grundstein für den Führerschein mit 17 gelegt. Die Projektgruppe war bei der Bundesanwalt für Straßenwesen angesiedelt und wurde von der Deutschen Verkehrswacht, dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat, dem Institut für empirische Soziologie, dem heutigen Bundesministerium für Digitales und Verkehr und der Landesverkehrswacht Niedersachsen bestärkt.

Motivation und Gründe für die Einführung

Junge Fahranfänger haben nach Beendigung der Fahrausbildung zwar alles Wichtige über den Straßenverkehr gelernt, in der Praxis sind sie dennoch vielen neuen Herausforderungen ausgesetzt. Die fehlende Routine sorgt für eine höhere Unfallquote bei Fahranfängern. Um früh viel Fahrpraxis zu erlangen und Einschätzung von Verkehrssituationen zu erhalten, können sie beim BF17 mit einer Begleitperson bereits mit 17 Jahren am Straßenverkehr teilnehmen. Das Ziel, Verkehrsunfälle von jungen Menschen zu reduzieren, kann damit jetzt schon nachweislich erfüllt werden.

Rechtliche Voraussetzungen als Begleitperson

Grundsätzlich können begleitete Autofahrer unbegrenzt viele Begleitpersonen haben. Wichtig ist dabei, dass diese in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind und sich bei einer Kontrolle ausweisen können. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, selbst mindestens schon 5 Jahre einen Führerschein der Klasse B besitzen und darf maximal einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Außerdem ist die Promillegrenze von 0,5 zu beachten.

Persönliche Voraussetzungen als Begleitpersonen

Als Begleitperson ist man dafür da, die Sicherheit und das Selbstvertrauen des jungen Autofahrer zu stärken. Dafür ist es wichtig, selbst regelkonform Auto zu fahren, sich sicher zu fühlen und dieses Gefühl auch weiter zu vermitteln. In Gefahrensituationen ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Begleitpersonen dürfen nicht aktiv in die Fahrt eingreifen sondern sind dafür da, konstruktives Feedback zu geben, um den Fahrer in seiner Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Die Perspektive ab der Volljährigkeit

Ab dem 18. Geburtstag dürfen die Fahranfänger alleine ein Auto fahren. Dabei können sie auf wesentlich mehr Fahrpraxis zurückgreifen, als direkt nach der Fahrschule. Die Prüfungsbescheinigung wird nun gegen einen Scheckkartenführerschein eingetauscht. Dazu muss ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

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Motivation und Gründe für die Einführung

Junge Fahranfänger haben nach Beendigung der Fahrausbildung zwar alles Wichtige über den Straßenverkehr gelernt, in der Praxis sind sie dennoch vielen neuen Herausforderungen ausgesetzt. Die fehlende Routine sorgt für eine höhere Unfallquote bei Fahranfängern. Um früh viel Fahrpraxis zu erlangen und Einschätzung von Verkehrssituationen zu erhalten, können sie beim BF17 mit einer Begleitperson bereits mit 17 Jahren am Straßenverkehr teilnehmen. Das Ziel, Verkehrsunfälle von jungen Menschen zu reduzieren, kann damit jetzt schon nachweislich erfüllt werden.

Rechtliche Voraussetzungen als Begleitperson

Grundsätzlich können begleitete Autofahrer unbegrenzt viele Begleitpersonen haben. Wichtig ist dabei, dass diese in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind und sich bei einer Kontrolle ausweisen können. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, selbst mindestens schon 5 Jahre einen Führerschein der Klasse B besitzen und darf maximal einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Außerdem ist die Promillegrenze von 0,5 zu beachten.

Persönliche Voraussetzungen als Begleitpersonen

Als Begleitperson ist man dafür da, die Sicherheit und das Selbstvertrauen des jungen Autofahrer zu stärken. Dafür ist es wichtig, selbst regelkonform Auto zu fahren, sich sicher zu fühlen und dieses Gefühl auch weiter zu vermitteln. In Gefahrensituationen ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Begleitpersonen dürfen nicht aktiv in die Fahrt eingreifen sondern sind dafür da, konstruktives Feedback zu geben, um den Fahrer in seiner Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Die Perspektive ab der Volljährigkeit

Ab dem 18. Geburtstag dürfen die Fahranfänger alleine ein Auto fahren. Dabei können sie auf wesentlich mehr Fahrpraxis zurückgreifen, als direkt nach der Fahrschule. Die Prüfungsbescheinigung wird nun gegen einen Scheckkartenführerschein eingetauscht. Dazu muss ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

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