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5 häufige Fehler beim Aufhebungsvertrag

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1. Sperre beim ALG I

- Sperre beim Bezug vom ALG I ist der Normalfall

- nicht nur 3 Monate, sondern auch viel länger möglich (zu kurze Kündigungsfrist)

2. Bedenkzeit und Druck

- Bedenkzeit einräumen lassen für rechtliche Prüfung

- Drück führt nicht immer zur Anfechtungsmöglichkeit

3. nur schlechte Anfechtungsmöglichkeit der Beendigung

- Anfechtung wegen Drohung oder Täuschung schwierig

4. fehlende oder schlechte Regelungen

- Verfallsklausel bei fehlendem Lohnanspruch

- Tatsachenvergleich beim Urlaub

- Abfindung zu gering

- Freistellung falsch geregelt

5. Schriftform beachten!

- § 623 BGB (nicht per E-Mail möglich)

Artikel:

1. ⁠Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag

2. Auflösungsvertrag - Vorteile und Nachteile

3. Kann man einen Aufhebungsvertrag anfechten?

4. Unterschied zwischen Ruhen und Sperre beim ALG I?

5. Aufhebungsvertrag mündlich möglich?

Homepage:

⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer Berg⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠

🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht

📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin

📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de

📞 Telefon: 030 74923060

📠 Fax: 030 74923818

🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de

Standort Marzahn:

🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin
📍 Marzahner Promenade 22, 12679 Berlin
📞: 030 74 92 16 55
📥: info@anwalt-martin.de
🌐: https://www.anwalt-martin.de/

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1. Sperre beim ALG I

- Sperre beim Bezug vom ALG I ist der Normalfall

- nicht nur 3 Monate, sondern auch viel länger möglich (zu kurze Kündigungsfrist)

2. Bedenkzeit und Druck

- Bedenkzeit einräumen lassen für rechtliche Prüfung

- Drück führt nicht immer zur Anfechtungsmöglichkeit

3. nur schlechte Anfechtungsmöglichkeit der Beendigung

- Anfechtung wegen Drohung oder Täuschung schwierig

4. fehlende oder schlechte Regelungen

- Verfallsklausel bei fehlendem Lohnanspruch

- Tatsachenvergleich beim Urlaub

- Abfindung zu gering

- Freistellung falsch geregelt

5. Schriftform beachten!

- § 623 BGB (nicht per E-Mail möglich)

Artikel:

1. ⁠Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag

2. Auflösungsvertrag - Vorteile und Nachteile

3. Kann man einen Aufhebungsvertrag anfechten?

4. Unterschied zwischen Ruhen und Sperre beim ALG I?

5. Aufhebungsvertrag mündlich möglich?

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Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
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BAG Urteil vom 02.11.2016 – 10 AZR 596/15 Sachverhalt : Der Kläger war seit 2003 bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt befristet als Medizinischer Dokumentationsassistent (MDA) bis 31.12.2013. Aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit vom 29.11.2013 bis 21.02.2014 konnte er seiner Tätigkeit nicht nachgehen. Die Beklagte lud den Kläger während seiner Arbeitsunfähigkeit zu Personalgesprächen am 06.01.2014 und 11.02.2014 ein, um die Möglichkeit einer weiteren Beschäftigung zu klären. Der Kläger sagte diese Termine mit Hinweis auf seine Arbeitsunfähigkeit ab. Nach erneuter Einladung forderte die Beklagte einen ärztlichen Nachweis, der die Unfähigkeit zur Teilnahme an einem Personalgespräch bescheinigt. Der Kläger verweigerte dies und erhielt eine Abmahnung. Der Kläger verlangte die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte und stellte fest, dass er während einer Arbeitsunfähigkeit nicht verpflichtet sei, an Personalgesprächen teilzunehmen. Entscheidungsgründe : 1. Weisungsrecht während der Arbeitsunfähigkeit (§ 106 GewO, § 241 Abs. 1 und 2 BGB): • Während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit entfällt die Pflicht zur Erbringung der Hauptleistung sowie unmittelbar damit zusammenhängender Nebenleistungspflichten. • Das Weisungsrecht des Arbeitgebers bleibt in Bezug auf leistungssichernde Nebenpflichten und Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) grundsätzlich bestehen, ist jedoch auf dringende betriebliche Anlässe beschränkt. 2. Dringender betrieblicher Anlass: • Ein dringender betrieblicher Anlass liegt nur vor, wenn das Personalgespräch nicht auf einen Zeitpunkt nach der Arbeitsunfähigkeit verschoben werden kann und die persönliche Anwesenheit des Arbeitnehmers unabdingbar ist. • Die Beklagte konnte nicht darlegen, warum ein Gespräch während der Arbeitsunfähigkeit notwendig war oder warum eine schriftliche Kommunikation unzureichend gewesen wäre. Artikel : 1. Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit 2. BEM - was ist das? Homepage : ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Anwalt Arbeitsrecht in Berlin ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
 
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Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
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BAG, Urteil vom 15. Januar 2025 – 5 AZR 284/24 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Ausland Sachverhalt: Kläger: Seit 2002 als Lagerarbeiter beschäftigt, Bruttogehalt 3.612,94 €. Vorfall: Beklagte: Kürzte die Vergütung und verweigerte die Entgeltfortzahlung mit Verweis auf Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Beweiswert der Bescheinigung: Grundsätzlich sind Bescheinigungen aus Nicht-EU-Staaten gleichwertig, wenn der Arzt klar zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit unterscheidet. In diesem Fall hat die Gesamtwürdigung des Sachverhalts durch die Vorinstanz jedoch gefehlt. Auffälligkeiten im Einzelfall: Bescheinigung für 24 Tage ohne Wiedervorstellung. Reisebuchung und Rückreise trotz attestiertem Reiseverbot. Wiederholte Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt nach Urlaubszeiten (2017, 2019, 2020). Folge: Diese Umstände begründen ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung. Der Kläger trägt nun die volle Darlegungs- und Beweislast für seine Arbeitsunfähigkeit. Artikel : 1. Krankschreibung nach Kündigung´ 2. E nde der Krankschreibung - wann am letzten Tag? 3. Anzeige der Arbeitsunfähigkeit- was ist zu tun? Homepage: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Anwalt Arbeitsrecht in Berlin ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
 
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Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
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EuGH, Urteil vom 19.12.2024 - Rs. C-531/23 ( Pressemitteilung v. 19.12.2024 ) Sachverhalt Die Klägerin (HJ), eine Hausangestellte, klagte gegen ihre Arbeitgeber (US und MU) nach ihrer Entlassung. Sie verlangte die Abgeltung von Überstunden und nicht genommenen Urlaubstagen. Die spanische Gesetzgebung (Königliches Dekret 1620/2011) sieht eine Ausnahme für Haushalte vor, die sie von der Verpflichtung zur Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit von Hausangestellten befreit. Problem: Die nationale Regelung führt dazu, dass Hausangestellte Schwierigkeiten haben, ihre tatsächliche Arbeitszeit nachzuweisen, was möglicherweise im Widerspruch zur Richtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht Bewertung durch den EuGH: Verstoß gegen Unionsrecht: Eine Regelung, die die Arbeitszeiterfassung für Hausangestellte ausschließt, verstößt gegen: Ohne Arbeitszeiterfassung werden Arbeitnehmer daran gehindert, ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Schwächere Position der Arbeitnehmer: Arbeitnehmer sind in der Regel die schwächere Vertragspartei. 2. Arbeitstage pro Monat 3. BAG: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung Homepage : ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Anwalt Arbeitsrecht in Berlin ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
 
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Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Fünftelregelung für Abfindungen: Ab 2025 keine Anwendung mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren. Steuerliche Entlastung erfolgt erst über die Einkommensteuererklärung. Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung: Krankenversicherung: 66.150 € jährlich, 5.512,50 € monatlich. Rentenversicherung: 96.600 € jährlich, 8.050 € monatlich. Knappschaftliche Rentenversicherung: 118.800 € jährlich, 9.900 € monatlich. Erhöhung des Mindestlohns und Anpassung bei Minijobs: Mindestlohn steigt auf 12,82 € pro Stunde. Minijob-Grenze wird auf 556 € monatlich erhöht. Midijob-Grenze liegt künftig zwischen 556,01 € und 2.000 € brutto. Anpassungen beim Elterngeld: Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld wird auf 175.000 € pro Jahr gesenkt. Gilt für Kinder, die ab April 2025 geboren werden. Elternzeit und Pflegezeit in Textform: Anträge können ab 2025 digital (z. B. per E-Mail) gestellt werden. Elektronische Arbeitszeugnisse: Erlaubt mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS), wenn der Arbeitnehmer zustimmt. Erleichterungen im Mutterschutzgesetz: Pflicht zur anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung entfällt, wenn der Ausschuss für Mutterschutz bereits passende Vorgaben veröffentlicht hat. Beitrag dazu: " Neuerungen im Arbeitsrecht 2025 " Homepage : ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Anwalt Arbeitsrecht in Berlin ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
 
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Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Im Jahr 2024 gab es mehrere bedeutende arbeitsrechtliche Entscheidungen, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Interesse sind. 1. Gleichbehandlung von Teilzeitkräften bei Überstundenvergütung: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 5. Dezember 2024 (Az.: 8 AZR 370/20), dass Teilzeitbeschäftigte bei Überstunden nicht benachteiligt werden dürfen. 2. Feiertagszuschläge und regelmäßiger Beschäftigungsort: Am 1. August 2024 urteilte das BAG (Az.: 6 AZR 38/24), dass für den Anspruch auf Feiertagszuschläge der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich ist. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Feiertagszuschläge, auch wenn sie an einem Feiertag in einem anderen Bundesland ohne Feiertagsstatus arbeiten, sofern ihr regelmäßiger Arbeitsort in einem Bundesland mit Feiertag liegt. 3. Kündigung bei Weigerung des Tragens von vorgeschriebener Arbeitskleidung: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied am 21. Mai 2024 (Az.: 3 SLa 224/24), dass die wiederholte Weigerung eines Arbeitnehmers, vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen, trotz Abmahnungen eine ordentliche Kündigung rechtfertigen kann. 4. Am 23. April 2024 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall 5 AZR 212/23 über die Vergütung von Umkleide-, Wege- und Körperreinigungszeiten. Der Kläger, ein Containermechaniker, forderte die Bezahlung dieser Zeiten, da er spezielle Arbeitskleidung tragen und sich nach der Arbeit aufgrund starker Verschmutzung reinigen musste. 5. Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes: In seinem Urteil vom 7. Februar 2024 (Az.: 5 AZR 177/23) befasste sich das BAG mit der Frage, unter welchen Umständen Arbeitnehmer nach einer Kündigung verpflichtet sind, anderweitigen Verdienst zu erzielen, um den Schaden des Arbeitgebers zu mindern. Homepage : ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer Berg/Pankow ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
 
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BAG, Be­schluss vom 14.02.2017, 9 AZB 49/16 - einfach/ qualifiziert - Zwischenzeugnis, wann und warum - Zeugnisgrundsätze - Vereinbarungen: Note / Abschlussformel - eigener Entwurf - Anspruch auf bestimmte Note - Vollstreckbarkeit - Aufforderung sinnvoll Artikel: 1. ⁠⁠ Zeugnis, wie lange hat der Arbeitgeber Zeit? ⁠2. Arbeitspapiere Homepage : ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
 
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Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2024 (8 AZR 370/20) Kernaussagen des Urteils: Tarifregelung: Überstundenzuschläge nur bei Überschreiten der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten benachteiligt Teilzeitkräfte. Rechtsverstöße: Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Mittelbare Geschlechtsdiskriminierung (§ 7 Abs. 1 AGG), da Teilzeitkräfte überwiegend Frauen sind. Unwirksamkeit : Tarifliche Regelung ohne anteilige Anpassung für Teilzeitkräfte ist unwirksam. Artikel: 1. ⁠ Arbeitslohn 2. ⁠Kennt der Arbeitgeber die Überstunden muss er zahlen? Homepage : ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin ⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
 
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Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 22. 01.2023 - AZ 116/22) - gesetzlicher Anspruch (_): Vertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag - betriebliche Übung - Freiwilligkeit heißt nicht, dass zukünftig nicht mehr gewährt wird - Zweck des Weihnachtsgeldes - Betriebsteuer oder Leistungsvergütung - Auslegung zu Lasten des Arbeitgebers, wenn nicht eindeutig erklärt Artikel: 1. Weihnachtsgeld 2. Sonderzahlungen vom Arbeitgeber Homepage : ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin ⁠⁠⁠⁠⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
 
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Fall: Krause und Müller - vor 4 Jahren beschäftigt - soll Probearbeit machen am Montag - am Dienstag wird der AV unterschreiben (dort steht nichts von einer ordentlichen Kündigung) Befristung bis 31.12.2025 - Verlängerung am 1.1.2026 mit Anpassung der Ausschlussklausel im AV Befristung ohne Sachgrund ist der Normalfall 1. Fehler: Vorbeschäftigung 2. Fehler: Probearbeit / Vertragsschluss nach Arbeitsaufnahme 3. Fehler: 2 Jahre und 3-fache Verlängerung überschritten 4. Fehler: Verlängerung mit Vertragsänderungen 5. Fehler: ordentliche Kündigung vergessen Artikel: 1. befristeter Arbeitsvertrag - was man wissen muss! 2. Entfristungsklage 3. eingescannte Unterschrift bei einer Befristung 4. befristete Erhöhung der Arbeitszeit Homepage: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin ⁠⁠⁠⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
 
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Probleme mit dem eigenen Anwalt - fachliche Eignung (Spezialisierung) - Kommunikation - aggressives Verhalten - Schriftsätze - Motivation (Streitwert) Artikel: 1. ⁠ Anwalt in Berlin Marzahn Homepage: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin ⁠⁠⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
 
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BAG, Urt. v. 25.7.2024 – 8 AZR 225/23 Arbeitnehmer verlangt Schadenersatz Art. 82 Abs. 1 DSGVO Vorgeschichte: Kündigung / Klage dagegen hatte Erfolg Einladung zum Gespräch über Stellenwechsel Vorlage eine AU-Bescheinigung / erneute Kündigung/ erfolglos Änderungskündigung / Annahme unter Vorbehalt/ Klage erfolglos 4. Februar 2024 /Auseinandersetzung /Beschäftigungsklage / AU „außerhalb der Arbeitszeit“ an diesem Tag erlittenen Verletzung Zeit vom 25. Februar 2022 bis zum 4. März 2022 - Überwachung durch Detektei - „Sägen und Schleifen“ Anhörung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit Schriftsatz vom 31. August 2022 - Zahlung eines „Schmerzensgeldes“ iHv. mindestens 25.000,00 Euro Urteil des BAG Das Gericht kam zu dem Betrag von 1.500 Euro als immateriellen Schadensersatz, indem es verschiedene Faktoren berücksichtigt hat, um eine angemessene und verhältnismäßige Entschädigung festzulegen. Die wesentlichen Überlegungen dabei waren: 1 Ausgleichsfunktion des Schadensersatzes nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO: Der Schadensersatzanspruch soll die tatsächlich erlittenen Schäden ausgleichen und keine Straf- oder Abschreckungsfunktion erfüllen. Das Gericht achtete darauf, dass der Entschädigungsbetrag dem realen, erlittenen Schaden entspricht und kein übermäßiger Betrag zugesprochen wird. 2 Umfang der Überwachung und Art der Datenverarbeitung: Die Überwachung umfasste mehrtägige Beobachtungen des Klägers in seinem privaten Umfeld und die Erfassung von Gesundheitsdaten (wie z.B. seinem Gang). Da es sich um sensible personenbezogene Daten handelt, stellte dies einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre des Klägers dar, was einen Schadensersatzanspruch rechtfertigte. 3. Dauer und Intensität der Observation: Die Überwachung fand über einen Zeitraum von wenigen Tagen und nur stichprobenartig statt, ohne Videoaufnahmen oder andere intensivere Erfassungen. Das Gericht bewertete dies als eine weniger schwere Form der Überwachung und setzte den Entschädigungsbetrag entsprechend moderat an. 4. Fehlende Schwere des emotionalen Schadens: Der Kläger machte geltend, dass die Überwachung ihn in seiner Privatsphäre beeinträchtigte und zu einem Verlust an Sicherheitsgefühl führte. Das Gericht anerkannte dies, sah aber keine Belege für tiefergehende psychische Belastungen oder andere erhebliche negative Auswirkungen. Der Betrag von 1.500 Euro wurde daher als ausreichend angesehen, um den emotionalen und psychologischen Schaden des Klägers auszugleichen. 5. Verhältnismäßigkeit zu ähnlichen Fällen: Die Höhe des Schadensersatzes orientierte sich auch an der bisherigen Rechtsprechung und vergleichbaren Fällen, in denen eine Entschädigung im unteren vierstelligen Bereich für ähnliche Eingriffe in die Privatsphäre zugesprochen wurde. Artikel: 1. Videoüberwachung am Arbeitsplatz 2. Krankschreibung nach Kündigung Homepage: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin ⁠⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
 
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Grundsatz: Pausen sind keine Arbeitszeit Pausen sind festzulegen Pause und Arbeitszeit schließen sich aus Fall: BAG, Urt. v. 21.8.2024 – 5 AZR 266/23 - AN in Kantine verbrachten Pausen - „Daueralarmbereitschaft“ - Monitor mit Störungsmeldung - permanente „Hab-Acht-Stellung“ - damit keine Pause, sondern Arbeitszeit BAG: Ruhepause iSv. § 4 ArbZG liegt vor Artikel : 1. ⁠⁠ ⁠ Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung⁠ 2. Arbeitszeitbetrug beim Nichtausstempeln in Zigarettenpause 3. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung? Homepage: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin ⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
 
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Urteile: 1. Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 19. Februar 2021 – 26 Ca 1419/20) - keine Pflicht für Lagerarbeiter 2 x im Monat die Toiletten zu reinigen 2. LAG Mainz (Urteil vom 19.12.2008 - 9 Sa 427/08) - Arbeitnehmer verlangt regelmäßige Reinigung, des im dienstlich zugewiesenen Büros - Leerung Papierkorb, Abfallbehälter, Saugen des Teppichs, Reinigung der Fenster - Klage stattgegeben Grundsätze: - vereinbarte Tätigkeit im Arbeitsvertrag ist maßgeblich Artikel : 1. ⁠⁠ mein Wordpressartikel aus dem Jahr 2009 dazu Homepage : ⁠⁠⁠⁠⁠ ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
 
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Grundsatz : Kündigungsschutzrecht ist kein Abfindungsrecht wichtigste Faktor : finanzieller Druck auf Arbeitgeber besprochene Fälle : Arbeitgeberkündigung —> kein Anspruch, aber oft Abfindungsvergleich nach Klage - Versäumung der Frist - Eigenkündigung: - Aufhebungsvertrag - Versäumung der Klagefrist - Befristungsende - Wartezeitkündigung / Kleinbetrieb Artikel : 1. ⁠⁠ Eigenkündigung und Schadenersatz 2. Kündigung und Kündigungsschutz 3. Abfindung -was man wissen sollte! 4. Aufhebungsvertrag Homepage : ⁠⁠⁠⁠⁠ ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer Berg⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de Standort Marzahn: 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin📍 Marzahner Promenade 22, 12679 Berlin📞: 030 74 92 16 55📥: ⁠info@anwalt-martin.de⁠ 🌐: ⁠https://www.anwalt-martin.de/⁠…
 
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Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
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1. Sperre beim ALG I - Sperre beim Bezug vom ALG I ist der Normalfall - nicht nur 3 Monate, sondern auch viel länger möglich (zu kurze Kündigungsfrist) 2. Bedenkzeit und Druck - Bedenkzeit einräumen lassen für rechtliche Prüfung - Drück führt nicht immer zur Anfechtungsmöglichkeit 3. nur schlechte Anfechtungsmöglichkeit der Beendigung - Anfechtung wegen Drohung oder Täuschung schwierig 4. fehlende oder schlechte Regelungen - Verfallsklausel bei fehlendem Lohnanspruch - Tatsachenvergleich beim Urlaub - Abfindung zu gering - Freistellung falsch geregelt 5. Schriftform beachten! - § 623 BGB (nicht per E-Mail möglich) Artikel : 1. ⁠ Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag 2. Auflösungsvertrag - Vorteile und Nachteile 3. Kann man einen Aufhebungsvertrag anfechten? 4. Unterschied zwischen Ruhen und Sperre beim ALG I ? 5. Aufhebungsvertrag mündlich möglich? Homepage : ⁠⁠⁠⁠⁠ ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer Berg⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de Standort Marzahn: 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin 📍 Marzahner Promenade 22, 12679 Berlin 📞: 030 74 92 16 55 📥: info@anwalt-martin.de 🌐: https://www.anwalt-martin.de/ Anwalt in Marzahn - Hellersdorf…
 
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