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#7 JKU Corona Update - Ersatz der Corona-Schäden

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Der von der Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie verfügte Shutdown hat insbesondere im Tourismus und im Handel bereits Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Diese Schäden werden weiter steigen. Das seit 1950 in Kraft befindliche Epidemiegesetz sieht für behördliche Schließungen in § 32 Ansprüche auf Ersatz des Verdienstentgangs vor. Mit der Covid-Gesetzgebung sollten solche Ansprüche ausgeschlossen werden. Dagegen wird nun der Verfassungsgerichtshof angerufen. Rechtsanwalt Prof. Willi Bergthaler (Haslinger, Nagele & Partner) bereitet solche Verfahren gerade vor. Im JKU Corona Update wird er heute erklären, wo er die verfassungsrechtlichen Schwachstellen der Covid-Gesetzgebung sieht.

Derzeit werden auch Sammelklagen gegen Gebietskörperschaften (Republik Österreich, Land Tirol) vorbereitet. Darin soll der Vorwurf erhoben werden, dass Behörden verspätet auf die Ansteckungsgefahr reagiert haben, ja zum Teil sogar bewusst davor die Augen verschlossen haben. Grundlage für solche Ansprüche ist das Amtshaftungsgesetz. Sollten die Vorwürfe zutreffen, ist eine Amtshaftung dem Grunde nach zu bejahen. Die Durchsetzung konkreter Ansprüche kann aber zu einem steinigen Weg werden, weil der Geschädigte die Kausalität des Behördenverhaltens nachweisen muss. Dazu nimmt Zivilrechtsexperte Prof. Geroldinger Stellung.

Wer Verhaltensregeln verletzt, die in den Verordnungen des Gesundheitsministers vorgegeben sind, und dadurch eine andere Person ansteckt, dem drohen nicht nur Verwaltungsstrafen, sondern auch schadenersatzrechtliche Ansprüche. Denkt man an eine ganze Infektionskette, steht ein enormes Haftungsrisiko zur Diskussion. Prof. Martina Schickmair analysiert, wie weit hier eine Haftung des Einzelnen gehen kann.

Rektor Meinhard Lukas diskutiert mit folgenden Expert*innen zum Thema „Ersatz der Corona-Schäden“:

Rechtsanwalt Hon.-Prof. Willi Bergthaler, JKU und Rechtsanwälte Haslinger, Nagele & Partner

Univ.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger, Vorstand des Instituts für Zivilrecht, JKU

Ass.-Prof.in Dr. Martina Schickmair, Abteilung Internationales Privatrecht und Einheitsprivatrecht, Institut für Zivilrecht, JKU

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Der von der Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie verfügte Shutdown hat insbesondere im Tourismus und im Handel bereits Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Diese Schäden werden weiter steigen. Das seit 1950 in Kraft befindliche Epidemiegesetz sieht für behördliche Schließungen in § 32 Ansprüche auf Ersatz des Verdienstentgangs vor. Mit der Covid-Gesetzgebung sollten solche Ansprüche ausgeschlossen werden. Dagegen wird nun der Verfassungsgerichtshof angerufen. Rechtsanwalt Prof. Willi Bergthaler (Haslinger, Nagele & Partner) bereitet solche Verfahren gerade vor. Im JKU Corona Update wird er heute erklären, wo er die verfassungsrechtlichen Schwachstellen der Covid-Gesetzgebung sieht.

Derzeit werden auch Sammelklagen gegen Gebietskörperschaften (Republik Österreich, Land Tirol) vorbereitet. Darin soll der Vorwurf erhoben werden, dass Behörden verspätet auf die Ansteckungsgefahr reagiert haben, ja zum Teil sogar bewusst davor die Augen verschlossen haben. Grundlage für solche Ansprüche ist das Amtshaftungsgesetz. Sollten die Vorwürfe zutreffen, ist eine Amtshaftung dem Grunde nach zu bejahen. Die Durchsetzung konkreter Ansprüche kann aber zu einem steinigen Weg werden, weil der Geschädigte die Kausalität des Behördenverhaltens nachweisen muss. Dazu nimmt Zivilrechtsexperte Prof. Geroldinger Stellung.

Wer Verhaltensregeln verletzt, die in den Verordnungen des Gesundheitsministers vorgegeben sind, und dadurch eine andere Person ansteckt, dem drohen nicht nur Verwaltungsstrafen, sondern auch schadenersatzrechtliche Ansprüche. Denkt man an eine ganze Infektionskette, steht ein enormes Haftungsrisiko zur Diskussion. Prof. Martina Schickmair analysiert, wie weit hier eine Haftung des Einzelnen gehen kann.

Rektor Meinhard Lukas diskutiert mit folgenden Expert*innen zum Thema „Ersatz der Corona-Schäden“:

Rechtsanwalt Hon.-Prof. Willi Bergthaler, JKU und Rechtsanwälte Haslinger, Nagele & Partner

Univ.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger, Vorstand des Instituts für Zivilrecht, JKU

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