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Wie kontrollieren Sie, ob ein Patient Anspruch auf einen Bürgertest hat, Dr. Claus?
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Sollen die Hausärztinnen und Hausärzte den Anspruch ihrer Patienten auf einen Bürgertest zuerst überprüfen und dann dokumentieren? Ärzte seien die „Gelackmeierten“ der neuen Testverordnung, weil sie den Aufwand hätten, schimpfte vor ein paar Tagen Ulrich Weigeldt, Chef des Hausärzteverbands. Doch zugleich bemüht sich der Verband in vielen Landesverbänden, so pragmatisch wie möglich mit der geänderten Verordnung umzugehen: Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert Dr. Christoph Claus, Hausarzt in Nordhessen und Vorstandsmitglied im Hausärzteverband des Landes, wie er dabei vorgeht, wenn ein Patient oder eine Patientin nach einem Bürgertest fragt, weil er oder sie zum Beispiel eine Angehörige im Pflegeheim besuchen will. Der Verband habe einen Vordruck entwickelt, der es den Ärzten mit möglichst wenig Arbeitsaufwand ermöglicht, die Anforderungen der Testverordnung zu erfüllen, berichtet Claus. Für Patienten, die laut Testverordnung gar keinen Anspruch auf einen Antigenschnelltest mehr haben, gibt es eine Abrechnungsempfehlung nach GOÄ für den Test und die erforderliche Beratung. Symptomatische Patienten erhalten in der Regel einen PCR-Test, wenn sie das wünschen, wie er betont. Auch Claus hält im Gespräch mit Kritik an der Verordnung nicht hinterm Berg. Er wünscht sich im Sinne der Hausärzte „pragmatische Lösungen“.
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Sollen die Hausärztinnen und Hausärzte den Anspruch ihrer Patienten auf einen Bürgertest zuerst überprüfen und dann dokumentieren? Ärzte seien die „Gelackmeierten“ der neuen Testverordnung, weil sie den Aufwand hätten, schimpfte vor ein paar Tagen Ulrich Weigeldt, Chef des Hausärzteverbands. Doch zugleich bemüht sich der Verband in vielen Landesverbänden, so pragmatisch wie möglich mit der geänderten Verordnung umzugehen: Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert Dr. Christoph Claus, Hausarzt in Nordhessen und Vorstandsmitglied im Hausärzteverband des Landes, wie er dabei vorgeht, wenn ein Patient oder eine Patientin nach einem Bürgertest fragt, weil er oder sie zum Beispiel eine Angehörige im Pflegeheim besuchen will. Der Verband habe einen Vordruck entwickelt, der es den Ärzten mit möglichst wenig Arbeitsaufwand ermöglicht, die Anforderungen der Testverordnung zu erfüllen, berichtet Claus. Für Patienten, die laut Testverordnung gar keinen Anspruch auf einen Antigenschnelltest mehr haben, gibt es eine Abrechnungsempfehlung nach GOÄ für den Test und die erforderliche Beratung. Symptomatische Patienten erhalten in der Regel einen PCR-Test, wenn sie das wünschen, wie er betont. Auch Claus hält im Gespräch mit Kritik an der Verordnung nicht hinterm Berg. Er wünscht sich im Sinne der Hausärzte „pragmatische Lösungen“.
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